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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.02.2007

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Happy-Outfit erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Happy-Outfit und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluß

  1. Die Angebote der Happy-Outfit sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der Happy-Outfit.
  2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  3. Die Verkaufsangestellten der Happy-Outfit sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

§ 3 Preise

  1. Soweit nichts anderes angegeben, ist Happy-Outfit an die in ihren Angebotenen enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der Happy-Outfit genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere bei nachträglichen Änderungen auf Veranlassung des Käufers, die einen erhöhten Arbeitsaufwand nach sich ziehen und hierdurch etwaig entstehende Produktionsausfälle bei Happy-Outfit. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Käufer wegen geringfügiger Änderungen der Vorlage verlangt werden.
  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, FOB Lager (Krefeld) einschließlich normaler Verpackung, zzgl. Versand.

§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die Happy-Outfit die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., aber auch wenn sie bei Lieferanten der Happy-Outfit oder deren Unterlieferanten eintreten - , hat Happy-Outfit auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen Happy-Outfit, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird Happy-Outfit von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich Happy-Outfit nur berufen, wenn sie den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Sofern Happy-Outfit die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Happy-Outfit.
  5. Happy-Outfit ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferungen oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der Happy-Outfit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten des Käufers voraus.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Happy-Outfit berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Unterganges auf den Käufer über.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von Happy-Outfit verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

  1. Happy-Outfit gewährleistet, daß Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind.
  2. Werden Bedienungsanweisungen von Happy-Outfit nicht befolgt, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  3. Der Käufer muß der Kundendienstleitung der Happy-Outfit Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind Happy-Outfit unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
  4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt Happy-Outfit nach ihrer Wahl auf ihre Kosten, daß
    a.) ein Muster der schadhaften Lieferung an Happy-Outfit geschickt wird;
    b.) der Käufer den schadhaften Teil der Lieferung bereithält und ein Vertreter der Happy-Outfit zum Käufer geschickt wird, um den Schaden zu begutachten.
    Falls der Käufer verlangt, daß Gewährleistungsansprüche an einem von ihm bestimmten Ort erfüllt werden, kann Happy-Outfit diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während zusätzliche Kosten zu den Standardsätzen der Happy-Outfit zu bezahlen sind.
  5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  7. Gewährleistungsansprüche gegen Happy-Outfit stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.
  9. Beanstandungen
    Beanstandungen sind innerhalb von 8 Tagen - bei versteckten Mängeln sofort nach Bekannt werden - an uns zu richten. Beanstandete Ware ist uns auf Verlangen zur Abholung am Ort der ursprünglichen Zustellung zur Verfügung zu stellen. Wurde die Ware bereits weitergeliefert oder an mehrere Empfänger verteilt, gehen eventuelle Kosten für das Zusammenführen der beanstandeten Ware nicht zu unseren Lasten.
    Im Falle berechtigter Beanstandung haben wir das Recht auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung oder Wandlung. Das Recht auf Schadenersatz wird beschränkt auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir veredelte Ware die nicht von uns selbst veredelt wurde, nicht als Reklamation zurücknehmen können. Der Käufer verpflichtet sich daher, die Ware vor dem Veredeln (Bedrucken, Besticken und Ähnliches) auf Übereinstimmung mit der bestellten Ware und etwaige Mängel zu untersuchen bzw. von seinem Veredelungsbetrieb untersuchen zu lassen.
  10. Farbbezeichnungen und Größenangaben
    Farbbezeichnungen und Größenangaben wie sie in unseren Publikationen (Katalog, Internet u.s.w) erscheinen, unterliegen keinerlei Normen. Die Hersteller jeder einzelnen Marke machen salopp gesagt "was sie wollen".
    Dies bedeutet konkret zum Beispiel, dass ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller A völlig andere Abmessungen haben kann als ein T-Shirt in Größe XL von Hersteller B. Selbst innerhalb einer Marke können unterschiedliche Artikel (z.B. Poloshirt und T-Shirt) bei gleicher Größenangabe völlig unterschiedliche Abmessungen haben.
    Die Farbbezeichnungen sind häufig schon vom Namen her nicht wirklich aussagekräftig. Aber selbst bei Farbbezeichnungen von denen die meisten Verbraucher eine Vorstellung haben kommt es oft zu Abweichungen. Royalblau oder Apfelgrün stellen sich verschiedene Menschen unterschiedlich vor. Es gibt keine verbindliche Norm. So kommt es, dass dieselbe Farbbezeichnung bei unterschiedlichen Marken oder auch unterschiedlichen Artikeln einer Marke völlig anders aussehen. Leider lässt sich dieses Problem auch nicht durch die im Katalog abgedruckten oder im Internet wiedergegebenen Farbpunkte lösen. Jeder Monitor stellt Farben anders dar und Druckfarben entsprechen nicht dem realen Gewebe.
    Bevor Sie eine größere Menge Textilien bestellen oder gar Bedrucken/Besticken (lassen) sollten Sie sich gegebenenfalls ein Muster zur Ansicht bestellen und Ihrem Kunden vorlegen.
  11. Bei der Durchführung spezieller Produktionen erhalten sie vorab immer ein finales Produktionsmuster. Dieses entspricht, sofern hierzu keine besonderen Einschränkungen angegeben werden, exakt der auch später zu liefernden Ware. Vor Auslieferung der Ware geben sie mittels einer sog. Musterfreigabebescheinigung diese Produktion frei.
    Die Musterfreigabebescheinigung erhalten sie zusammen mit dem Produktionsmuster. Sie ist unterschrieben und gestempelt an uns zurück zu senden. Erst nach einer Unterzeichnung wird mit einer Produktion begonnen. Das Muster ist insbesondere auf folgende Aspekte hin zu prüfen: Materialbeschaffenheit, Maße (zzgl. Toleranzen), Einlaufwerte/ Waschverhalten, Farbe, Verarbeitung, Schnitt, Gestaltung, Umsetzung der gewünschten Veredelung (Druck, Stick, etc.) und alle sonstigen ihnen wichtige Aspekte. Mit Freigabe des Musters verzichten sie auf die Möglichkeit einer nachträglichen Beanstandung der aufgeführten Faktoren, sofern das Endprodukt diesbezüglich auch mit dem gelieferten Produktionsmuster übereinstimmt.
    Insbesondere für den Bereich der Maße, ist mit Abweichungen sog. Toleranzen ggü. dem Produktionsmuster zur rechnen. Eine Reklamation diesbezüglich ist ausgeschlossen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die Happy-Outfit aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden Happy-Outfit die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum von Happy-Outfit. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Happy-Outfit als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Happy-Outfit durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf Happy-Outfit übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der Happy-Outfit (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt Sicherungshalber in vollem Umfang an Happy-Outfit ab. Der Käufer ermächtigt Happy-Outfit widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum der Happy-Outfit hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen, damit Happy-Outfit ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Happy-Outfit die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist Happy-Outfit berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Happy-Outfit liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 8 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Happy-Outfit 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Happy-Outfit ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Happy-Outfit berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Happy-Outfit über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist Happy-Outfit berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch Happy-Outfit ist zulässig.
  4. Wenn Happy-Outfit Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn Happy-Outfit andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist Happy-Outfit berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zustellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Happy-Outfit ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 9 Patente

  1. Happy-Outfit hat wahlweise das Recht, sich von den in Absatz 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, daß sie entweder
    a.) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
    b.) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand dessen Teil den Verletzungsentwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.
  2. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus dem selben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 10 Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Happy-Outfit im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreitenden Informationen nicht als vertraulich.

§ 11 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Happy-Outfit als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleiben unberührt eine Haftung der Happy-Outfit nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstiger Ansprüche aus Produzentenhaftung.

§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Happy-Outfit und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Anwendung von UN-Kaufrecht (CISG) findet unter keinem Aspekt statt. Vertragssprache ist deutsch.
  2. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Krefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alles sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Happy-Outfit, Krefeld